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CAS informiert GoBD - Worum geht es? |
GoBD - der Begriff steht für “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Was bedeutet das für die Daten aus Ihrer Kasse? Für alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem (Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) erstellt worden sind, gilt:
Folgende Daten müssen Sie elektronisch bereitstellen:
Ab wann gilt es? Bereits seit dem 1. Januar 2002 haben die Behörden Anspruch auf Herausgabe der Daten in elektronischer Form. Ab 2016 wird es zum "Gesetz für Alle". In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 wird bei älteren Systemen, denen die technische Voraussetzung zur Umsetzung fehlt, der Einsatz nicht beanstandet werden. Dafür gelten weitere Voraussetzungen, die mit den Finanzbehörden und Steuerberatern abgeklärt werden müssen. |
CAS Systeme sind GoBD-konform! |
Unsere CASPOS Kasse und deren Journalarchivierung sowie der CAS JournalManager erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen bezüglich der GoBD-Vorgaben. Der CAS-GoBD-Export ist von der Audicon GmbH, dem marktführenden Anbieter für elektronische Prüfsoftware der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (IDEA), zertifiziert. |
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Übergabe des GoBD-Export-Zertifikats Am 24.02.2016 wurde im Rahmen der EuroCIS in Düsseldorf durch Herrn Huthmacher, Sales-Mitarbeiter der Audicon GmbH, persönlich das Zertifikat an Herrn Walter Schlott, Geschäftsführer der CAS Computer-Abrechnungs-Systeme GmbH, übergeben. CASPOS GoBD-Export-Zertifikat |
CAS Computer-Abrechnungs-Systeme GmbH seit 1993 I CASPOS Kassensystem, CASMan Kassenmanagement und Warenwirtschaft |